Beitragsordnung für den gemeinnützigen Verein
Parkinson-Forum Lüneburg e. V.
§1 Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung der Mitgliedsbeiträge entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit für diese verbindlich.
§2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Beitrag beträgt pro Kalenderjahr:
Mitglieder (Erkrankte Person/Angehörige als alleiniges Mitglied) . . . . . . 40,00 Euro
Beitrag Angehörige (als weiteres Mitglied) . . . . . . . . . . 20,00 Euro
Fördermitgliedschaft ab . . . . . . . . . . . . . . . . 40,00 Euro
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
- Der Vorstand kann, insbesondere zum Zwecke der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen.
- Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
§4 Regelung
- Beiträge sind grundsätzlich im Voraus für das Kalenderjahr zu entrichten.
- In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
- Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der monatliche anteilige Beitrag des laufenden Kalenderjahres mit Beginn des Beitragsmonats zu zahlen.
- Mit Eingang der Beitragszahlung beginnt die Mitgliedschaft.
- Der Austritt aus dem Verein muss dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden.
- Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
- Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird.
- Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5.00 berechnet.
- Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.
- Die Mitglieds- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) gespeichert.
§5 Zahlung und Fälligkeit
- Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
- Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres selber per Überweisung oder Dauerauftrag auf das Beitragskonto des Vereins.
§6 Vereinskonto
Zahlungen sind auf das folgende Konto zulässig.
Sparkasse Lüneburg BIC: NOLADE21LBG
IBAN: DE 08 2405 0110 0065 7191 06
§7 Veränderungen
- Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat das Mitglied dies dem Vorstand mitzuteilen.
- Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr.
§8 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschossen wird.
Lüneburg, Stand 2020
Der Vorstand